Ansparrechner
Mit welchem Guthaben können Sie nach 6 Jahren rechnen? Der Ansparrechner zeigt Ihnen das Ergebnis!
Bedienen Sie einfach den Schieberegler oder geben Sie manuell den gewünschten Sparbetrag ein. Jugendliche dürfen sich aufgrund des höheren Einstiegszinssatzes nach 6 Jahren über ein noch höheres Guthaben freuen!
Allgemeine Berechnungsgrundlagen:
Der Prozentsatz für die Berechnung der Bausparprämie wird jedes Jahr im Voraus durch das Bundesministerium für Finanzen ermittelt und beträgt mindestens 1,5 % und maximal 4 % der jährlichen Sparleistung von höchstens EUR 1.200,– pro Person. Die Bausparprämie wird jeweils mit Valuta 31.1. des Folgejahres gutgeschrieben. Der variable Zinssatz wird gemäß §§ 9 und 10 der Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft für jedes Kalenderjahr wie folgt ermittelt: 80 % des Wertes des 12-Monats-EURIBOR per 30.11. des Vorjahres vermindert um 0,5 Prozentpunkte um jeweils auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet. Dieser Zinssatz bewegt sich innerhalb einer Bandbreite von mind. 1 % und max. 4,25 % p.a. Die Kapitalertragssteuer beträgt 25 % der gutgeschriebenen Zinsen.
Sämtliche Berechnungen erfolgen unter Berücksichtigung von 7 jährlichen Spesenbeiträgen die jährlich angepasst werden (für 2012 EUR 6,51).Bei Kündigung vor Ablauf der steuerlichen Mindestbindungsfrist von 6 Jahren wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % der Vertragssumme verrechnet und die Verzinsung des Bausparguthabens vom Tag der ersten Einzahlung mit einem Zinssatz von 0,125 % p.a. neu berechnet. Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Bausparguthabens kommt es weiters zur Rückrechnung der Bausparprämie. Bei der Nichterreichung des Sparzieles wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % der Vertragssumme berechnet.
Die Angaben sind unverbindliche Richtwerte und gelten vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen, wie z.B. Änderungen des EStG und der KESt. Anpassungen bei der Bausparprämie, des variablen Zinssatzes und des wertgesicherten Spesenbeitrages können zu Abweichungen führen.
Vertragsbeginn und Ersteinzahlung: Valuta 2.7.2012
Zum übernächsten Halbjahresabschluss (gerechnet ab Vertragsbeginn), somit nach längstens 12 Monaten, wird der anfängliche Fixzinssatz von 3,75 % p.a. durch variable Verzinsung abgelöst. Im Jahr 2012 wird für prämienwirksame Einzahlungsbeträge eine Bausparprämie von 1,875 % berücksichtigt. Dies unter der Annahme, dass ein neuer Bausparvertrag im Jahr 2012 abgeschlossen wird, zu dem es keinen Vorvertrag im Jahr 2012 gibt. Für die Berechnung des Mindestguthabens wird ein variabler Zinssatz von 1 % p.a. und ab dem Jahr 2013 eine Bausparprämie von 1,5 % für prämienwirksame Einzahlungen unterstellt. Für die Berechnung des Maximalguthabens wird ein variabler Zinssatz von 4,25 % p.a. und ab dem Jahr 2013 eine Bausparprämie von 4 % der prämienwirksamen Einzahlungen angenommen.
Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz, unter Berücksichtigung von jährlichen Spesenbeiträgen und der Annahme einer jährlichen Sparleistung in Höhe von EUR 1.200,-- zum Jahresende:
Mindestvariante: 1,4 % (vor KESt)
Höchstvariante: 5,2 % (vor KESt)
Vertragsbeginn und Ersteinzahlung: Valuta 2.7.2012:
Bis zum 6. Halbjahresabschluss (gerechnet ab Vertragsbeginn), somit nach längstens 3 Jahren, wird der anfängliche Fixzinssatz von 2,75 % p.a. durch variable Verzinsung abgelöst. Im Jahr 2012 wird für prämienwirksame Einzahlungsbeträge eine Bausparprämie von 1,875 % berücksichtigt. Dies unter der Annahme, dass ein neuer Bausparvertrag im Jahr 2012 abgeschlossen wird, zu dem es keinen Vorvertrag im Jahr 2012 gibt. Für die Berechnung des Mindestguthabens wird ein variabler Zinssatz von 1 % p.a. und ab dem Jahr 2013 eine Bausparprämie von 1,5 % für prämienwirksame Einzahlungen unterstellt. Für die Berechnung des Maximalguthabens wird ein variabler Zinssatz von 4,25 % p.a. und ab dem Jahr 2013 eine Bausparprämie von 4 % der prämienwirksamen Einzahlungen angenommen. Der Fixzinssatz gilt für Einzahlungen bis max. EUR 7.200,–. Darüber hinausgehende Einzahlungen werden variabel verzinst.
Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz, unter Berücksichtigung von jährlichen Spesenbeiträgen und der Annahme einer jährlichen Sparleistung in Höhe von EUR 1.200,– zum Jahresende:
Mindestvariante: 1,7 % (vor KESt)
Höchstvariante: 4,9 % (vor KESt)
Vertragsbeginn und Ersteinzahlung: Valuta 2.7.2012
Es kommt ein Fixzinssatz von 2 % für 6 Jahre zur Anwendung. Im Jahr 2012 wird für prämienwirksame Einzahlungsbeträge eine Bausparprämie von 1,875 % berücksichtigt. Dies unter der Annahme, dass ein neuer Bausparvertrag im Jahr 2012 abgeschlossen wird, zu dem es keinen Vorvertrag im Jahr 2012 gibt. Für die Berechnung des Mindestguthabens wird ab dem Jahr 2013 eine Bausparprämie von 1,5 % für prämienwirksame Einzahlungen unterstellt. Für die Berechnung des Maximalguthabens wird ab dem Jahr 2013 eine Bausparprämie von 4 % der prämienwirksamen Einzahlungen angenommen. Der Fixzinssatz gilt für Einzahlungen bis max. EUR 7.200,-. Darüber hinausgehende Einzahlungen werden variabel verzinst.
Effektiver Jahreszinssatz gemäß § 4 Bausparkassengesetz, unter Berücksichtigung von jährlichen Spesenbeiträgen und der Annahme einer jährlichen Sparleistung in Höhe von EUR 1.200,-- zum Jahresende:
Mindestvariante: 2,3 % (vor KESt)
Höchstvariante: 3,0 % (vor KESt)
Stand: 18. April 2012 bis auf Weiteres
Wichtige Hinweise zum klassischen Bausparen